Wie erkennt man einen Gefahrenguttransport?


Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für

  • die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
  • wichtige Gemeingüter,
  • Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen

ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.

Ein derartiger Gefahrenguttransport muss mit Gefahrentafel bzw. mit Gefahrenzetteln gekennzeichnet werden. Nur somit kann garantiert werden, dass im Falle eines Unfall schnelle und vor allem richtige Hilfe geleistet werden kann.

Gefahrentafeln und Kennzeichnung von Gefahrengut


Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Gefahrnummer, Kemler-Zahl) ist eine Kennnummer, die für alle gefährlichen Stoffe einheitlich festgelegt wird. Sie ist die obere Nummer auf den auf allen Gefahrguttransporten angebrachten orangefarbigen Warntafeln (Gefahrentafeln) und beschreibt die Gefahr, die von dem Transportgut ausgeht.

Sie gibt Aufschluss über die vom transportierten Stoff (Gefahrgut) ausgehenden Gefahren und ist im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) beziehungsweise das Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses (RID) definiert.

Die Nummer besteht aus mindestens zwei bis maximal drei Ziffern, die die wichtigsten von dem Stoff ausgehenden Gefahren aufzählt, eventuell mit einem vorangestellten X für Zusatz-Gefahr in Zusammenhang mit Wasser (da es bei Löscheinsätzen wichtig ist). Kombinationen von verschiedenen Ziffern sind möglich.

Die Verdopplung einer Ziffer bedeutet eine Erhöhung der Gefahr dieser Art. Wenn die Gefahr durch eine Ziffer ausreichend beschrieben wird und keine zusätzliche Gefahr besteht, so wird eine Null angehängt, um mindestens zwei Stellen zu erzeugen.

Bedeutung der einzelnen Ziffern


1 nicht belegt
2 Gefahr des Entweichens von Gas durch Druck oder chemische Reaktion
3 Entzündbarkeit von Flüssigkeiten (Gase/ Dämpfe) oder selbsterhitzungsfähiger
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Gefahr durch Giftigkeit oder Ansteckung
7 Gefahr durch Radioaktivität
8 Gefahr durch Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
0 Ohne besondere Gefahr (als Platzhalter der zweiten Stelle)
X Reagiert auf gefährliche Weise mit Wasser

Die UN-Nummer, auch Stoffnummer genannt, ist eine Kennnummer, die für alle gefährlichen Stoffe und Güter festgelegt wird. Sie wurde von einem Expertenkomitee der Vereinten Nationen (UN) festgelegt.

Beispiel:

Stoffname

Gefahrentafel

Eigenschaften



 

 

 

 

Diesel/Heizöl

 

  • Gefährlich für Augen und Atemwege.
  • Flammpunkt bei >+50°C.
  • Selbsterhitzungsfähig
  • Nicht oder nur teilweise mischbar mit Wasser (weniger als 10%), leichter als Wasser.

 



 

 

 

Aluminiumpulver

  • Gefährlich für Haut, Augen und Atemwege.
  • Reaktion mit Wasser, unter Bildung entzündbarer Gase.
  • Gefährliche Reaktion mit Wasser, bei Brand oder Brandeinwirkung.

 


Die Gefahrentafel bzw. Gefahrenzettel sind an einem Fahrzeug immer an mindestens 2 Stellen gekennzeichnet. An Tanklastzüge mit einer Kammer, sind diese Warntafeln am Anhänger und an der Zugmaschine angebracht.

Wenn es sich allerdings um einen Anhänger mit mehreren Kammern handelt, muss jede Kammer für sich alleine gekennzeichnet werden. Die Warntafel auf der Vorder und Rückseite sind bei derartigen Fahrzeugen ohne irgendwelche Inschrift. Das bedeutet, dass das Fahrzeug mehrere verschiedene Stoffe unterschiedlicher Gefährdung mitführt. Die Kennzeichnung der einzelnen Stoffe befindet sich hier an der Fahrzeugseite.

Gefahrenzettel


Die Gefahrzettel sind auf der Spitze stehende Quadrate, die mittels Piktogrammen, dem Gefahrensymbol, und einem speziellen Nummerncode, den Gefahrgutklassen, über die Art der Gefahr Auskunft geben. Es gibt sie in den Größen 10 x 10 cm (Gefahrzettel, label) für Packstücke und 25 x 25 cm sowie 30 x 30 cm für LKW, Tank-LKW, Aufsetztanks oder Container.

 

Klasse 1

Sprengstoffe und Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten (mit 6 Unterklassen)

 

Klasse 2.1

Gase (entzündbar)

 

Klasse 2.2

Gase (nicht entzündbar)

 

Klasse 2.3

Gase (giftig)

 

Klasse 3

Entzündbare flüssige Stoffe

 

Klasse 4.1

Entzündbare feste Stoffe

 

Klasse 4.2

Selbstentzündliche Stoffe

 

Klasse 4.3

Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden

 

Klasse 5.1

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

 

Klasse 5.2

Organische Peroxide

 

Klasse 6.1

Giftige Stoffe

 

Klasse 6.2

Ansteckungsgefährliche Stoffe

 

Klasse 7

Radioaktive Stoffe

 

Klasse 8

Ätzende Stoffe

 

Klasse 9

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände